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Dr. Strangelove

Dr. Strangelove

Deutschland ist ein liebes, friedfertiges und hilfsbereites Land. Wir besitzen keine Nuklearwaffen und eine nur für die Landesverteidigung zuständige Bundeswehr. Das ist alles per Grundgesetz geregelt, schließlich soll es dabei bleiben. Das einzige Hindernis scheint hier die NATO zu sein. Sie fällt wohl unter Artikel 24a GG.

Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

Deshalb sind wir auch mit der Bundeswehr außerhalb Deutschlands unterwegs. Dass das sogar gegen den Artikel 6 des Nordantlatikvertrages (Definition der Bündnisgrenze bzw. Einsatzgebiet) und gegen den UN Sicherheitsrat geht, lassen wir einfach mal außer Acht. Denn wir sind Lagerort einer unbestimmten Anzahl von Nuklearwaffen der NATO. Wie aktiv Deutschland an Nuklearwaffen beteiligt ist, war mir nicht bewusst, bis ich in der aktuellen Ausgabe der “Blätter für deutsche und internationale Politik” (09/09) die Pressemitteilung der IALANA (International Association of Lawyers against Nuclear Arms) gelesen habe. Die IALANA ist eine internationale Vereinigung von Rechtsanwälten, die sich die vollständige Abschaffung der Nuklearwaffen, Stärkung des internationalen Rechts und die friedliche Lösung von Konflikten zur Aufgabe gemacht haben.

[...]die deutsche Bundesregierung – trotz des von Deutschland in Art. II des Atomwaffensperrvertrages und im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag völkerrechtlich verbindlich erklärten Verzichts auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen – weiterhin auf seiner „nuklearen Teilhabe“ im Rahmen der NATO beharrt. Zur „nuklearen Teilhabe“ gehört insbesondere,

(1) dass Deutschland nach wie vor in der „Nuklearen Planungsgruppe“ der NATO mitwirkt,

(2) dass in geheimgehaltenen Bunkern in Deutschland nach wie vor eine unbekannte Anzahl Atomwaffen mit einer vielfachen Zerstörungskraft der in Hiroshima und Nagasaki eingesetzten Nuklearwaffen gelagert werden, die im Spannungs- oder Kriegsfall von den US-Streitkräften auch deutschen Einsatzkräften der Bundeswehr für den Abwurf auf feindliche Ziele entgegen den Regelungen des Atomwaffensperrvertrages zur Verfügung gestellt würden und

(3) dass die Bundeswehr nach wie vor Atomwaffenträger in Gestalt der Tornado-Flugzeuge bereithält und regelmäßig mit einem im rheinland-pfälzischen Büchel stationierten Luftwaffenverband Atomwaffeneinsätze übt.[...]

Hier könnt ihr die ganze Pressemitteilung der IALANA als PDF downloaden.

Bild: texaschapbookpress.com

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